Mit dem Rentenbeginn ändert sich vieles - auch bei der Krankenversicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur KVdR finden Sie hier einfach erklärt.
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da : 0800 656 6100.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
Die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist eine besondere Form der gesetzlichen Krankenversicherung für Rentnerinnen und Rentner. Doch wer kann in die KVdR aufgenommen werden und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen einfach und verständlich.

Mit dem Rentenbeginn ändert sich vieles - auch bei der Krankenversicherung. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur KVdR finden Sie hier einfach erklärt.
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Auf einen Blick
Hier finden Sie die aktuellen und relevanten Beitragssätze für Rentnerinnen und Rentner zur Kranken- und Pflegeversicherung der novitas bkk.
| Einkunftsart | Beitragssatz KV | Beitragssatz PV (ohne Kinder) | Beitragssatz PV (mit 1 Kind)** |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Rente | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | 4,2 % | 3,6 % |
| Versorgungsbezüge | 14,6 % + Zusatzbeitrag (Freibetrag bis 197,75 €) | 4,2 % | 3,6 % |
| Ausländische Rente | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | 4,2 % | 3,6 % |
Einkünfte aus nebenberuflich selbstständiger Tätigkeit | 14,6 % + Zusatzbeitrag | 4,2 % | 3,6 % |
Arbeitseinkommen aus Angestelltenverhältnis* | 7,3 % + ½ Zusatzbeitrag | 4,2 % | 3,6 % |
*Üben Sie eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis aus, dessen Entgelt die Minijobgrenze überschreitet, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge zur Pflegeversicherung in Höhe von 1,8 Prozent.
**Für Eltern mit mehreren berücksichtigungsfähigen Kindern reduziert sich der Beitrag zur Pflegeversicherung ab dem zweiten bis zum fünften Kind um jeweils 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind. Der Abschlag gilt grundsätzlich, solange das jeweilige Kind unter 25 Jahre alt ist.

Wir stärken Ihre Gesundheit aktiv - von Bewegung über Entspannung bis Ernährung.

