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Sozialversicherung

Sonstige Freiwillige Versicherte

Die freiwillige Krankenversicherung bietet die Möglichkeit, den Versicherungsschutz und Leistungsumfang auch ohne gesetzliche Versicherungspflicht in Anspruch zu nehmen.

Drei Freunde kochen zusammen

Die Voraussetzungen im Überblick

Grundsätzlich müssen alle Menschen in Deutschland kranken- und pflegeversichert sein. Alle, die vor Beginn der freiwilligen Versicherung Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung waren und zum Zeitpunkt des Versicherungsbeginns nicht versicherungspflichtig sind, können sich bei der novitas bkk freiwillig versichern. 

Wenn Sie Fragen zu Ihrer Möglichkeit einer freiwilligen Mitgliedschaft haben, dann freuen wir uns auf Ihren Anruf unter der Rufnummer 0800 656 6100.

Einige Beispiele

Freiwillig versichern können sich

  • Personen, deren Einkünfte

    die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten

  • Personen ohne Einkünfte

    wie zum Beispiel Hausfrauen und Hausmänner

  • Studierende

    die das Semester abschließen, in dem sie das 30. Lebensjahr vollenden und somit aus der Krankenversicherung der Studierenden (KVdS) ausscheiden.

Antrag

Befreiung von der Krankenversicherungspflicht

Für die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht müssen Sie einen Antrag stellen. 

Gründe dafür können zum Beispiel sein:

  • Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze

  • Bezug von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Unterhaltsgeld

  • Eine dauerhafte Reduzieren der Wochenarbeitszeit um mindestens die Hälfte der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit im Betrieb, zum Beispiel bei Altersteilzeit

  • Die Aufnahme einer nicht vollen Erwerbstätigkeit

  • Die Einschreibung als Studentin oder Student oder die berufspraktische Tätigkeit

Antrag zum Download

Befreiung der Versicherungspflicht

Für Ihren Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung nutzen Sie bitte dieses Formular.

befreiung-versicherungspflicht-novitas-2026-06 (PDF, 91,9 KB, barrierefrei)
Herunterladen

Nach Höhe der monatlichen Einnahmen & Einkünfte

Mindest- bis Höchstbeiträge ab 01.01.2026

Bei sonstigen Personen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen, werden die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berechnet.

Hierzu zählen z. B.
- Miet- und Zinseinnahmen
- Einnahmen aus geringfügiger Beschäftigung
- Einnahmen aus Versorgungsbezügen

Immer gut versichert

Wir haben alle Leistungen für Sie im Überblick

Egal, ob selbständig tätig oder im Studium: Unsere fürsorglichen Leistungen können überzeugen. 

Wenn sich Ihr Versichertenstatus ändert, dann teilen Sie uns das auch gerne online im Mein novitas bkk Mitgliederbereich mit.

Mein novitas bkk Mitgliederbereich
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Beiträge für Selbstständige

Für Selbstständige gelten besondere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

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