Die Höhe der Zuzahlung beträgt maximal zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen.
Grundsätzlich gilt hier: Überschreiten Ihre Zuzahlungen im Kalenderjahr zwei Prozent Ihrer jährlichen Familien-Bruttoeinnahmen, können Sie sich die weiteren Zuzahlungen erstatten lassen.
Meistens beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder bei einer Kur zahlen Versicherte zehn Euro pro Tag. Diese Regel gilt für die ersten 28 Tage.



