Fahrt- und Transportkosten
Fahrt- und Transportkosten sind Aufwendungen, die für Hin- und Rückfahrten zu einer medizinischen Behandlungsstätte, wie z.B. einer ärztlichen Praxis oder einem Krankenhaus, entstehen.
Welche Fahrten und Transporte übernimmt die novitas bkk?
In folgenden Fällen können wir Fahrtkosten übernehmen:
Fahrten für Behandlungen im Krankenhaus
- Rettungsfahrten zum Krankenhaus
- Fahrten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung
- Fahrten zu einer ambulanten Operation, durch die ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird
Ambulante Serienfahrten
- Fahrten zur Dialysebehandlung
- Fahrten zur onkologischen Chemo- und Strahlenbehandlung
Fahrten für pflegebedürftige Menschen
- die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) haben, oder
- einen Pflegegrad 3 und eine ärztlich bestätigte dauerhafte Mobilitätseinschränkung haben, oder
- den Pflegegrad 4 oder 5 haben.
Fahrten für medizinische Behandlungen
- Krankentransport mit dem Krankentransportwagen (KTW)
- Fahrten zur Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
Was brauche ich vor Antritt der Fahrt?
Ärztliche Verordnung
Für alle Fahrten benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie in der Regel von Ihrer ärztlichen Praxis.
- Muss die Fahrt genehmigt werden, reichen Sie uns diese Verordnung vor Antritt der Fahrt rechtzeitig elektronisch oder per Post ein.
- Kann eine Genehmigung entfallen, geben Sie die Verordnung dem Transportunternehmen.
- Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder einem PKW, reichen Sie uns die Verordnung mit Ihrem Antrag auf Fahrtkostenerstattung elektronisch oder per Post ein.
Genehmigung durch die novitas bkk
Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen vorher von uns genehmigt werden. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn Sie
- einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) haben, oder
- einen Pflegegrad 3 und eine ärztlich bestätigte dauerhafte Mobilitätseinschränkung haben, oder
- den Pflegegrad 4 oder 5 haben
- zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung fahren
- zur ambulanten Operation fahren, durch die eine Krankenhausbehandlung vermieden wird.
Welche Kosten übernimmt die novitas bkk?
Wir übernehmen Ihre Kosten, wenn sie zwingend medizinisch notwendig sind und im Zusammenhang mit einer unserer Leistungen stehen. Die Kosten werden bis zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte übernommen.
- Fahrtkosten mit einem Taxi, Krankentransport- oder Rettungswagen werden in der Regel direkt mit uns abgerechnet.
- Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, erstatten wir die Kosten für die 2. Klasse.
- Fahren Sie mit dem privaten PKW, erstatten wir Ihnen 20 Cent pro gefahrenem Kilometer, höchstens aber die Kosten, die bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angefallen wären.
Zuzahlungen
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 Prozent der Fahrtkosten, mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR je Fahrt – jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
- Dies gilt für Serienfahrten wie z.B. zur Dialyse, Chemo- und Strahlentherapie.
- Bei Fahrtkosten müssen diese Zuzahlungen auch Kinder und Jugendliche leisten.
- Bei Fahrten zu ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie keine Zuzahlung leisten.
- Bei Fahrten zur teilstationären Behandlung fällt die Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt an.
Sie können einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen stellen.
Was muss ich für die Erstattung meiner Kosten beachten?
Für eine Erstattung der Fahrt- und Transportkosten reichen Sie uns
- die medizinische Verordnung Ihrer ärztlichen Praxis,
- Ihre Fahrkarten, Taxi-Quittungen oder Angaben zu den gefahrenen Kilometern sowie
- Ihre Bankverbindung ein.
Wir überweisen den Erstattungsbetrag abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung auf Ihre Bankkonto.
Für Sie
- Unsere 24-Stunden-Hotline: 0800 664 8233
- Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen
Persönliche Ansprechpartnerinnen & Ansprechpartner finden:
Einfach Daten eingeben und Suche starten.
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