Ein Unfall kann selbstverschuldet, aber auch durch eine andere Person (mit-)verursacht worden sein. Wenn eine Behandlung auf einen Unfall zurückzuführen ist, ist die novitas bkk gesetzlich verpflichtet, die genauen Umstände des Unfalls zu prüfen. Zu diesem Zweck erhalten Sie den Unfallfragebogen.
Unfall melden
Unfallfragebogen ausfüllen
Ein Unfallbogen wird von der novitas bkk nach bestimmten ärztlichen Behandlungen verschickt, um den Unfallhergang zu klären.

Ziel des Fragebogens
Download
Ihr Unfallfragebogen
Den Fragebogen können Sie nachfolgend einfach herunterladen, ausfüllen und uns zukommen lassen.
Unfall - einfach erklärt
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich begrenztes und von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das unfreiwillig zu einer Verletzung führt. Dazu zählen unter anderem:
Verkehrsunfälle
Verletzungen durch Tiere
Unfälle im Haushalt
Stürze, beispielsweise bei Glätte
Arbeits- und Wegeunfälle
Bei Arbeits- oder Wegeunfällen kommt die gesetzliche Unfallversicherung für anfallende Kosten auf.
Andere Ursachen
Darüber hinaus können gesundheitliche Schäden auch durch andere Ursachen entstehen, etwa durch Behandlungsfehler.
Unfall und nun?
Welche Schritte wichtig sind
Ein Unfall kann jederzeit passieren. In dieser Situation steht Ihnen die novitas bkk zur Seite – im Vordergrund steht dabei immer Ihre schnelle Genesung. Die Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen übernehmen in der Regel wir. Dennoch ist es wichtig, dass Sie uns den Unfall melden, da wir gesetzlich prüfen müssen, ob eine Kostenübernahme durch Dritte möglich ist.
Über Ihren Unfall informieren
Viele Versicherte informieren uns eigenständig über einen Unfall. Zusätzlich versenden wir bei bestimmten Diagnosen einen Unfallfragebogen.
Unfallfragebogen ausfüllen
Mithilfe Ihrer Angaben können wir klären, wie es zu der Verletzung gekommen ist und, ob möglicherweise eine andere Person dafür verantwortlich ist und somit ein Anspruch auf Schadensersatz besteht. Das bedeutet: Die novitas bkk übernimmt zunächst die Behandlungskosten im gesetzlichen Rahmen und fordert diese anschließend – sofern möglich – vom Verursachenden oder dessen Haftpflichtversicherung zurück.