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Versichertenrecht

Hinweisgeberschutz

Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber leisten einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Ahndung von Missständen. In Deutschland sind hinweisgebende Personen seit Juli 2023 über das Hinweisgeberschutzgesetz geschützt. Das Gesetz sieht ein Verfahren für die Meldung von Hinweisen vor, schützt Hinweisgebende vor Benachteiligungen und gibt Rechtssicherheit.

Frau in Nahaufnahme telefoniert mit dem Handy

Hinweisgeberschutz

Die novitas bkk hat für die Annahme und Weiterverfolgung von Hinweisen eine interne Meldestelle eingerichtet. An die können sich Mitarbeitende, Lieferanten, Geschäftspartner und Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit mit uns in Kontakt stehen, wenden und potentielle Missstände oder Regelverstöße melden.

Meldestelle

Hinweis auf Verstoß melden

Schildern Sie uns bei einem konkreten Verdacht oder glaubhaften Hinweise auf einen Verstoß den Sachverhalt so ausführlich wie möglich. 

Nutzen Sie für Ihren Hinweis bitte die Meldeplattform der internen Meldestelle

Die Kolleginnen und Kollegen behandeln Ihren Hinweis vertraulich. Ziehen Sie daher eine offene Kommunikation mit uns vor. Die interne Meldestelle bearbeitet aber auch Meldungen, die anonym eingehen.

  1. Vor der Meldung:

    Bitte beachten Sie, dass schon das Verdächtigen einer anderen Person für diese schwerwiegenden Konsequenzen haben kann. Geben Sie deshalb nur Informationen weiter, von deren Richtigkeit Sie überzeugt sind. Vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben können für Sie strafrechtliche Folgen haben. Solche Meldungen sind auch nicht vom Vertraulichkeitsgebot geschützt.

  2. Nach der Meldung:

    Die interne Meldestelle bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer Meldung innerhalb von sieben Tagen. Die Kolleginnen und Kollegen prüfen den Hinweis. Bei Bedarf bitten sie Sie um weitere Informationen. Innerhalb von drei Monaten erhalten Sie dann eine Rückmeldung über geplante und bereits erfolgte Maßnahmen.