zwischen einer Zusatzversicherung noch vor einer eventuellen Pflegebedürftigkeit. Oder der Absicherung im Alter durch die Rente als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger.
Finanzielle Absicherung im Pflegefall
Pflegevorsorge
Versichern Sie sich schon jetzt vorsorglich für eine Pflegebedürftigkeit oder als Pflegeperson für die Altersvorsorge.

Für Pflegebedürftige oder deren Angehörige
Wählen Sie
Der novitas bkk Partner Münchener Verein
Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Eine frühzeitige Vorsorge kann helfen, die finanzielle Absicherung im Pflegefall langfristig sicherzustellen.
Die novitas bkk Kooperationspartnerschaft mit dem Münchener Verein bietet Ihnen mit einer Zusatzversicherung eine optimale Vorsorge und die Möglichkeit, Ihren Beitrag je Tarif schon im Vorhinein zu berechnen.
Rente für pflegende Angehörige
Pflege ersetzt oft einen Job, Rentenbeiträge fehlen.
Viele Angehörige arbeiten weniger oder verzichten ganz auf ihr einkommen. Um fehlende Einzahlungen für die Rente auszugleichen, zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.
Die Rentenversicherung zählt Ihre Pflegezeit außerdem als Beitragszeit und rechnet diese auf die Wartezeit für den Rentenanspruch an.
Zusatzversicherungen beim Münchener Verein
Warum eine Zusatzversicherung für die Pflegebedürftigkeit?
Die Pflegekasse übernimmt nur etwa die Hälfte der anfallenden Kosten für die Pflege. Eine zusätzliche private Pflege-Vorsorge kann Ihnen aushelfen.
Finanzielle Vorteile
Sie schützen Ihr Erspartes und das Ihrer Angehörigen.
Keine Sorge vor dem Alter
Sie sichern Ihre Lebensqualität und sorgen schon in jungen Jahren für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit vor.
Mit wenig Geld viel Herausholen
Je früher und gesünder Sie Ihre Pflegezusatzversicherung abschließen, desto weniger zahlen Sie.
Rente für pflegende Angehörige
Voraussetzungen für die Rentenversicherung
Sie haben Anspruch auf die Rente für pflegende Angehörige, wenn:
Sie mindestens eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen.
Der Medizinische Dienst stellt im Vorhinein fest, ob die Pflege tatsächlich notwendig ist.
Sie mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, pflegen.
Sie können sich die Pflege mit einer anderen Person teilen. Der Mindestpflegeaufwand von zehn Stunden pro Woche je Person muss dabei erreicht werden.
Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.
Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen.
Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort muss dabei in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz liegen.