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Finanzielle Absicherung im Pflegefall

Pflegevorsorge

Versichern Sie sich schon jetzt vorsorglich für eine Pflegebedürftigkeit oder als Pflegeperson für die Altersvorsorge.

Zwei sportlich gekleidete Seniorinnen beim Wandern

Für Pflegebedürftige oder deren Angehörige

Wählen Sie

zwischen einer Zusatzversicherung noch vor einer eventuellen Pflegebedürftigkeit. Oder der Absicherung im Alter durch die Rente als pflegende Angehörige oder pflegender Angehöriger.

Pflegezusatzversicherung

Der novitas bkk Partner Münchener Verein

Zusatzversicherung

Mit zunehmendem Alter steigt das Risiko, pflegebedürftig zu werden. Eine frühzeitige Vorsorge kann helfen, die finanzielle Absicherung im Pflegefall langfristig sicherzustellen.

Die novitas bkk Kooperationspartnerschaft mit dem Münchener Verein bietet Ihnen mit einer Zusatzversicherung eine optimale Vorsorge und die Möglichkeit, Ihren Beitrag je Tarif schon im Vorhinein zu berechnen. 

Ihre Pflegeversicherung

Rente für pflegende Angehörige

Rentenvorsorge

Pflege ersetzt oft einen Job, Rentenbeiträge fehlen.

Viele Angehörige arbeiten weniger oder verzichten ganz auf ihr einkommen. Um fehlende Einzahlungen für die Rente auszugleichen, zahlt die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für die gesetzliche Rentenversicherung. 

Die Rentenversicherung zählt Ihre Pflegezeit außerdem als Beitragszeit und rechnet diese auf die Wartezeit für den Rentenanspruch an.

Zusatzversicherungen beim Münchener Verein

Warum eine Zusatzversicherung für die Pflegebedürftigkeit?

Die Pflegekasse übernimmt nur etwa die Hälfte der anfallenden Kosten für die Pflege. Eine zusätzliche private Pflege-Vorsorge kann Ihnen aushelfen.

  • Finanzielle Vorteile

    Sie schützen Ihr Erspartes und das Ihrer Angehörigen.

  • Keine Sorge vor dem Alter

    Sie sichern Ihre Lebensqualität und sorgen schon in jungen Jahren für eine eventuelle Pflegebedürftigkeit vor.

  • Mit wenig Geld viel Herausholen

    Je früher und gesünder Sie Ihre Pflegezusatzversicherung abschließen, desto weniger zahlen Sie.

Rente für pflegende Angehörige

Voraussetzungen für die Rentenversicherung

Sie haben Anspruch auf die Rente für pflegende Angehörige, wenn:

  • Sie mindestens eine Person mit mindestens Pflegegrad 2 pflegen.

    Der Medizinische Dienst stellt im Vorhinein fest, ob die Pflege tatsächlich notwendig ist.

  • Sie mindestens zehn Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage pro Woche, pflegen.

    Sie können sich die Pflege mit einer anderen Person teilen. Der Mindestpflegeaufwand von zehn Stunden pro Woche je Person muss dabei erreicht werden.

  • Sie nebenbei nicht mehr als 30 Stunden arbeiten.

  • Die Pflege muss in häuslicher Umgebung erfolgen.

    Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort muss dabei in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz liegen.