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Unterstützende Leistungen

Fahrtkosten

Fahrt- und Transportkosten sind Aufwendungen, die für Hin- und Rückfahrten zu einer medizinischen Behandlungsstätte entstehen.

Ältere Frau sitzt zuhause am Tisch und liest einen Brief

Medizinische Voraussetzungen

Bei diesen Fahrtkosten unterstützen wir

Wenn der Weg ins Krankenhaus oder in die ärztliche Praxis von Ihnen nicht mehr selbst bewältigt werden kann, unterstützen wir Sie. 

  • Fahrten zu Behandlungen im Krankenhaus

    Rettungsfahrten zum Krankenhaus, Fahrten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung, Fahrten zu einer ambulanten Operation, durch die ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird.

  • Ambulante Serienfahrten

    Fahrten zur Dialysebehandlung, Fahrten zur onkologischen Chemo- und Strahlenbehandlung.

  • Fahrten für pflegebedürftige Menschen

    wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) haben, oder einen Pflegegrad 3 und eine ärztlich bestätigte, dauerhafte Mobilitätseinschränkung haben, oder den Pflegegrad 4 oder 5 haben.

  • Fahrten für medizinische Behandlungen

    Krankentransport mit dem Krankentransportwagen (KTW), Fahrten zur Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.

Diese Kosten übernehmen wir für Sie

Wir übernehmen Ihre Fahrkosten, wenn sie zwingend medizinisch notwendig sind und im Zusammenhang mit einer unserer Leistungen stehen. Die Kosten werden bis zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte übernommen. Muss die Fahrt genehmigt werden, reichen Sie uns diese Verordnung vor Antritt der Fahrt rechtzeitig elektronisch über unseren "Meine novitas-Mitglieder Bereich" oder per Post ein.

Hier geht es direkt zum novitas bkk-Mitgliederbereich
  • Fahrtkosten mit einem Taxi, Krankentransport- oder Rettungswagen

    werden in der Regel direkt mit uns abgerechnet.

  • Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

    erstatten wir in Höhe der Kosten für die 2. Klasse.

  • Fahrten mit dem privaten PKW

    erstatten wir in Höhe von 20 Cent pro gefahrenem Kilometer, höchstens aber die Kosten, die bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angefallen wären.

Die gesetzliche Zuzahlung bei Fahrtkosten

Die Zuzahlung beträgt:

  • 10 Prozent der Fahrtkosten, 
  • mindestens 5 EUR
  • höchstens 10 EUR je Fahrt

Jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.

Die Zuzahlung gilt für Serienfahrten wie z.B. 

  • zur Dialyse, 
  • Chemo- und 
  • Strahlentherapie

Bitte beachten Sie diese Besonderheiten:

  • Auch Kinder und Jugendliche müssen Zuzahlungen bei Fahrtkosten leisten
  • Bei Fahrten zu ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie keine Zuzahlung leisten.
  • Bei Fahrten zur teilstationären Behandlung fällt die Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt an.

Fragen und Antworten

Antrag auf Fahrtkostenerstattung - einfach erklärt!

Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, zeigen wir Ihnen den Weg zur Kostenerstattung.

Kurz das Tempo rausnehmen.

Entschleunigung baut Stress ab.

Wir unterstützen Sie auch hier

So erhalten Sie eine Befreiung von Zuzahlungen

Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Zuzahlung entweder herunterzuladen, auszufüllen und uns per Post zuzusenden. Oder Sie nutzen den Online-Antrag für die Zuzahlungsbefreiung direkt in unserem "Meine novitas bkk Mitglieder Bereich".

Rücken einer auf dem Bauch liegenden Frau wird von Physiotherapeuten behandelt

Befreiung von Zuzahlungen

Für viele Leistungen fallen gesetzliche Zuzahlungen an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich.

Anspruch prüfen
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