Wenn der Weg ins Krankenhaus oder in die ärztliche Praxis von Ihnen nicht mehr selbst bewältigt werden kann, unterstützen wir Sie.
- Leistungen & Mitgliedschaft
- Leistungen von A-Z
- Fahrtkosten
Unterstützende Leistungen
Fahrtkosten
Fahrt- und Transportkosten sind Aufwendungen, die für Hin- und Rückfahrten zu einer medizinischen Behandlungsstätte entstehen.

Medizinische Voraussetzungen
Bei diesen Fahrtkosten unterstützen wir
Fahrten zu Behandlungen im Krankenhaus
Rettungsfahrten zum Krankenhaus, Fahrten zur voll- oder teilstationären Krankenhausbehandlung, Fahrten zu einer ambulanten Operation, durch die ein stationärer Krankenhausaufenthalt vermieden wird.
Ambulante Serienfahrten
Fahrten zur Dialysebehandlung, Fahrten zur onkologischen Chemo- und Strahlenbehandlung.
Fahrten für pflegebedürftige Menschen
wenn sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) haben, oder einen Pflegegrad 3 und eine ärztlich bestätigte, dauerhafte Mobilitätseinschränkung haben, oder den Pflegegrad 4 oder 5 haben.
Fahrten für medizinische Behandlungen
Krankentransport mit dem Krankentransportwagen (KTW), Fahrten zur Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme.
Diese Kosten übernehmen wir für Sie
Wir übernehmen Ihre Fahrkosten, wenn sie zwingend medizinisch notwendig sind und im Zusammenhang mit einer unserer Leistungen stehen. Die Kosten werden bis zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte übernommen. Muss die Fahrt genehmigt werden, reichen Sie uns diese Verordnung vor Antritt der Fahrt rechtzeitig elektronisch über unseren "Meine novitas-Mitglieder Bereich" oder per Post ein.
Fahrtkosten mit einem Taxi, Krankentransport- oder Rettungswagen
werden in der Regel direkt mit uns abgerechnet.
Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln
erstatten wir in Höhe der Kosten für die 2. Klasse.
Fahrten mit dem privaten PKW
erstatten wir in Höhe von 20 Cent pro gefahrenem Kilometer, höchstens aber die Kosten, die bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel angefallen wären.
Die gesetzliche Zuzahlung bei Fahrtkosten
Die Zuzahlung beträgt:
- 10 Prozent der Fahrtkosten,
- mindestens 5 EUR
- höchstens 10 EUR je Fahrt
Jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten.
Die Zuzahlung gilt für Serienfahrten wie z.B.
- zur Dialyse,
- Chemo- und
- Strahlentherapie
Bitte beachten Sie diese Besonderheiten:
- Auch Kinder und Jugendliche müssen Zuzahlungen bei Fahrtkosten leisten
- Bei Fahrten zu ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen müssen Sie keine Zuzahlung leisten.
- Bei Fahrten zur teilstationären Behandlung fällt die Zuzahlung nur für die erste und letzte Fahrt an.
Fragen und Antworten
Antrag auf Fahrtkostenerstattung - einfach erklärt!
Damit Sie nicht auf den Kosten sitzen bleiben, zeigen wir Ihnen den Weg zur Kostenerstattung.
Kurz das Tempo rausnehmen.
Entschleunigung baut Stress ab.
Wir unterstützen Sie auch hier
So erhalten Sie eine Befreiung von Zuzahlungen
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag auf Zuzahlung entweder herunterzuladen, auszufüllen und uns per Post zuzusenden. Oder Sie nutzen den Online-Antrag für die Zuzahlungsbefreiung direkt in unserem "Meine novitas bkk Mitglieder Bereich".

Befreiung von Zuzahlungen
Für viele Leistungen fallen gesetzliche Zuzahlungen an. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung möglich.
