Den Antrag können Sie natürlich auch als PDF herunterladen.
Kostenlose Familienversicherung
Wenn Sie Mitglied der novitas bkk sind, haben Ihre Angehörigen (aus Ehe- oder Lebenspartnerschaft oder Kinder) Anspruch auf die beitragsfreie Familienversicherung, sofern diese kein eigenes Einkommen von mehr als 565 Euro im Monat haben. Wird eine „geringfügig entlohnte Nebenbeschäftigung“ (Minijob) ausgeübt, dürfen Ihre Angehörigen max. ein Einkommen von 603 Euro im Monat haben.

Voraussetzungen für eine Familienversicherung Ihrer Kinder
Bis zum 18. Lebensjahr.
Bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind.
Bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Schulausbildung bzw. im Studium befinden oder ein unentgeltliches freiwilliges soziales Jahr leisten.
Wurde die Ausbildung durch den Bundesfreiwilligendienst unterbrochen, verlängert sich ggf. der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus.
Für Kinder ab dem 23. Lebensjahr, ist eine Schul- oder Studienbescheinigung erforderlich.
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Beachten Sie
Die Angabe zur Krankenversicherung und Versicherungsart Ihrer Angehörigen aus Ehe- oder Lebenspartnerschaft ist in jedem Fall erforderlich. Sind diese kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. privat krankenversichert) besteht nur unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienversicherung. Bei getrennt lebenden Familienangehörigen reicht die Unterschrift des Familienversicherten.
Bewusst mal in den Bauch atmen.
Denn Ruhe beginnt innen.