1. Leistungen & Mitgliedschaft
  2. Pflege
  3. Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Pflegereform

Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)

Ziel des Gesetzes ist es, ab 2027 die Finanzierung der Pflegeversicherung sowie die pflegerische Versorgung auch zukünftig zu sichern.

Pflegerin sitzt mit älterer Dame am Küchentisch

Was ist bisher bekannt?

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll die Pflegeversicherung verändern. Die geplanten Inhalte werden derzeit viel diskutiert.

Wichtig: Noch ist nicht endgültig entschieden, welche Anpassungen kommen werden. Als Pflegekasse der novitas bkk können wir deshalb aktuell noch keine verbindlichen Aussagen zur geplanten Pflegereform machen.

Bisher gibt es einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 30. September 2026. Das bedeutet: Die Bundesregierung hat einen ersten Gesetzentwurf beschlossen. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren können sich Änderungen ergeben.

Die endgültige Verabschiedung des Gesetzes ist für den 18. Dezember 2026 geplant.

Wir informieren Sie rechtzeitig über wichtige Entwicklungen, beschlossene Regelungen und was die Änderungen für Sie bedeuten.

Die wichtigsten Fragen

Die Änderungen der Reform im Detail

Pflegebedürftige Menschen sollen ihre Leistungen künftig einfacher und flexibler nutzen können.

Dafür sollen mehrere bisher getrennte Leistungen zu sogenannten Budgets zusammengefasst werden. Ein Budget ist ein festgelegter Geldbetrag, über den Sie für bestimmte Pflegeleistungen verfügen können.

Das Entlastungsbudget

Bisherige Leistungen:

  • Pflegegeld
  • Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Das ist geplant:

Diese Leistungen sollen in einem gemeinsamen Entlastungsbudget zusammengefasst werden.

Das Pflegegeld soll steigen. Damit können pflegebedürftige Menschen ihre Pflege selbst organisieren und bezahlen.

Das Budget kann für folgende Unterstützung genutzt werden:

  • Körperbezogene Pflege, zum Beispiel Hilfe beim Waschen oder Anziehen
  • Betreuung und Unterstützung im Alltag
  • Hilfe im Haushalt
  • Pflege durch eine Privatperson, zum Beispiel wenn eine Pflegeperson vorübergehend verhindert ist
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Das Sachleistungsbudget

Bisherige Leistung:

Pflegesachleistungen. Damit wird die Pflege durch einen zugelassenen Pflegedienst bezahlt.

Das ist geplant:

Das bisherige Budget für Pflegesachleistungen soll erhöht werden.

Sie können das Budget weiterhin nutzen, um einen zugelassenen Pflegedienst zu bezahlen.

Die bisherige Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des monatlichen Anspruchs für Betreuungs- und Entlastungsangebote zu nutzen, soll entfallen.

Das Sozialraumbudget

Bisherige Leistung:

Der Entlastungsbetrag. Damit können Sie anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag und Nachbarschaftshilfe bezahlen.

Das ist geplant:

Der Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden.

Das Budget können Sie für folgende Angebote nutzen:

  • Unterstützung im Alltag
  • Nachbarschaftshilfe

Die Änderungen:

  • Das Budget soll erhöht werden
  • Es soll monatlich ausgezahlt und genutzt werden können
  • Nicht genutztes Budget kann künftig nicht mehr angespart werden
  • Nicht genutzte Beträge aus dem Jahr 2026 verfallen am 31. Dezember 2026
  • Anspruch sollen nur noch Menschen mit Pflegegrad 2 bis 5 haben
  • Die geplante Höhe richtet sich nach dem Alter

Geplanter monatlicher Betrag:

Unter 25 Jahre: 300 Euro

Über 25 Jahre: 175 Euro

Bisher beträgt der Entlastungsbetrag 131 Euro im Monat.

Wichtig bei Pflegegrad 1: Menschen mit Pflegegrad 1 sollen künftig keinen Anspruch mehr auf diesen Leistungsbetrag haben.

Das Überbrückungsbudget

Bisherige Leistung:

Der gemeinsame Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Das ist geplant:

Künftig soll es ein Überbrückungsbudget von 2.285 Euro pro Jahr geben.

Dieses Budget ist für akute Notsituationen gedacht. Es kann für zwei Arten der Pflege genutzt werden:

  • Kurzzeitpflege: Die pflegebedürftige Person wird vorübergehend in einer Pflegeeinrichtung versorgt
  • Ambulante Pflegesachleistungen: Ein Pflegedienst übernimmt die Pflege zu Hause

Wenn keine akute Notsituation vorliegt und eine private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, soll dafür das Entlastungsbudget genutzt werden.

Versorgungslücken sollen geschlossen werden. Das PNOG sieht ein spezielles Überbrückungsbudget vor, das in akuten Pflegesituationen und bei geplanten Ausfällen der Pflegeperson eingesetzt werden kann.

Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt, sollen folgende Kosten finanziert werden:

  • kurzfristige Einsätze eines ambulanten Pflegenotdienstes
  • kurzfristige Aufnahme in eine Akut-Kurzzeitpflege
  • notwendige Überbrückung der Versorgung

Menschen ab 60 Jahren sollen ab 2028 Anspruch auf eine besondere Früherkennungsuntersuchung haben.

Dabei geht es vor allem um Erkrankungen, die im Alter häufiger auftreten.

Ziel ist es, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen. So können Sie rechtzeitig etwas für Ihre Gesundheit tun und Erkrankungen möglichst vorbeugen.

Das digitale Pflege-Cockpit (§ 7a)

Die Pflegekassen sollen ab dem 01. Juli 2028 wichtige Informationen und digitale Angebote an einem gemeinsamen digitalen Ort bereitstellen.

Das soll die Suche nach Informationen erleichtern.

Mit nur einer Anmeldung sollen Sie künftig:

  • Anträge stellen können
  • passende Pflegeanbieter finden können
  • Informationen zu Pflegeleistungen erhalten können
  • digitale Angebote der Pflegekassen nutzen können

So sollen pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen schneller und einfacher die passende Unterstützung finden.

Ab 2029 soll es eine neue fachliche Begleitung für die Pflege zu Hause geben.

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sollen dabei fachliche Beratung und praktische Unterstützung erhalten.

Ziel ist es:

  • die gesundheitliche Situation zu verbessern
  • die Pflege zu Hause zu erleichtern
  • Angehörige bei der Pflege zu unterstützen
  • die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Menschen möglichst lange zu erhalten

Durch Aufgaben, wie:

  • individuelle Pflegesituation einschätzen
  • passendes Versorgungsnetz organisieren
  • ambulante Dienste und weitere Hilfen koordinieren
  • Überlastung der Angehörigen frühzeitig erkennen

So sollen pflegebedürftige Menschen möglichst lange selbstbestimmt zu Hause leben können.

Der Unterschied zur bisherigen Pflegeberatung ist, dass eine intensivere, kontinuierliche und stärker auf den Einzelfall ausgerichtete Begleitung entstehen soll.

Die Geldbeträge für Pflegeleistungen sollen ab 2029 jedes Jahr angepasst werden.

Als Grundlage soll die sogenannte Kerninflationsrate dienen. Sie beschreibt, wie sich die Preise entwickeln, wenn bestimmte besonders schwankende Preise nicht berücksichtigt werden.

Kurz das Tempo rausnehmen.

Entschleunigung baut Stress ab.