Berichterstattung über fehlerhafte Medizinprodukte

Nach gemeinsamen Recherchen berichteten der NDR, WDR und die Süddeutsche Zeitung Ende November über fehlerhafte Medizinprodukte. Demnach wurden in Deutschland im vergangenen Jahr rund 14.000 Fälle gemeldet, bei denen es zu Verletzungen, Todesfällen oder anderen Problemen gekommen sei, die im Zusammenhang mit Medizinprodukten stehen könnten. Dabei gehe es etwa um Herzschrittmacher, Hüftprothesen oder Brustimplantate, die Verletzungen und Todesfälle verursacht haben könnten. Das Problem: Medizinprodukte müssen bei Weitem nicht so ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen wie etwa Arzneimittel.

Die Novitas BKK begrüßt den Schritt der Journalistinnen und Journalisten, damit an die Öffentlichkeit zu gehen. Denn auch der GKV-Spitzenverband spricht diesen Missstand seit vielen Jahren immer wieder an. Ein ausführliches Interview zum Thema mit Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbandes, finden Sie hier.

Hilfe für Novitas BKK-Versicherte

„Woher weiß ich, dass mein Medizinprodukt von einem Rückruf betroffen ist“?
Sobald eine gesamte Produktserie zurückgerufen wird, ist der Hersteller verpflichtet, unter anderem die Kliniken zu informieren, die beliefert wurden. Diese wiederum informieren die Patienten. Auf der Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) können Sie außerdem selbst nachsehen, ob ein Produkt fehlerhaft ist. Das BfArM veröffentlicht dort regelmäßig Informationen von Herstellern über eigenverantwortlich durchgeführte Rückrufe. Auch die Hersteller selbst müssen auf ihren Internetseiten informieren.

„Was kann ich tun, wenn ich ein fehlerhaftes Medizinprodukt habe?“
Wenn Sie glauben, dass Ihr Medizinprodukt betroffen ist oder Sie sich unsicher sind, melden Sie sich bei uns unter der 0800 656 6400 (kostenfrei). Wir unterstützen Sie. Um Ihre Ansprüche zu sichern, raten wir Ihnen, sich einen Rechtsanwalt zu nehmen, der auf Medizinrecht spezialisiert ist. Eine solche Suchfunktion bietet die Bundesrechtsanwaltskammer an. Für ein Gutachten steht Ihnen die Gutachterkommission der Kassenärztlichen Vereinigung zur Seite. Welche Vereinigung für Ihr Bundesland zuständig ist, finden Sie hier. Grundsätzlich gilt: Unterschreiben Sie ohne vorherige rechtliche Beratung nichts, was das Produkt betrifft, zum Beispiel eine Einverständniserklärung für die Übersendung des Produkts an den Hersteller oder eine Vereinbarungen über Schmerzensgeld oder Schadensersatz. Damit Sie im Fall der Fälle etwaige Ansprüche geltend machen können, denken Sie bitte daran, die Unterlagen über Ihr Medizinprodukt aufzubewahren.

Stand: Dezember 2018

-