Hebammenrufbereitschaft

Seit dem 01.01.2022 erstattet die Novitas BKK die Kosten bis zu einer Höhe von 150,00 Euro für die Hebammenrufbereitschaft, die in der 38. bis 42. Schwangerschaftswoche entstehen.

Voraussetzung:

  • Sofern die Hebamme gemäß §§ 134a Absatz (2) oder 13 Absatz (4) SGB V als Leistungserbringer zugelassen bzw. berechtigt ist.
  • Zur Erstattung ist die spezifizierte Originalrechnung vorzulegen.

Zusätzlich kann bei aktiver Teilnahme am Bonusprogramm bis zu 200 Euro als zweckgebundene Prämie pro Jahr aktiviert werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Baby einfach - unser Onlinekurs

Wir möchten Sie an die Hand nehmen und Ihnen helfen, ihre Schwangerschaft unbeschwert zu genießen. Ihre Hebamme ist eine wichtige Bezugsperson während der Schwangerschaft und bei der Geburt. Sie ist in allen Situationen für Sie da und hilft Ihnen, Ihr Kind endlich in den Armen zu halten. Unsere Hebamme Franziska teilt in den Videoeinheiten von „Baby einfach“ ihre Erfahrungen mit Ihnen.

Hier gehts zu den Videos.

Ansprechpartner & Ansprechpartnerinnen

Haben Sie noch Fragen? Wir beantwortet sie Ihnen gerne.

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