Reiseversicherung

Mit Wirkung zum 01.02.2020 wird das Vereinigte Königreich (Großbritannien und Nordirland) die Europäische Union verlassen.

Frau geht am Flughafen

Was bedeutet das für Sie, wenn Sie sich in den nächsten Monaten des Jahres 2020 dort als Urlauber aufhalten?

Es gibt eine Übergangsregelung bis 31.12.2020 für alle Staatsbürger der EU, der Schweiz und Drittstaatsangehörige sowie staatenlose Personen. Bis zu diesem Tag gelten die bisher bestehenden Regelungen grundsätzlich weiter. Das bedeutet konkret, dass Sie mit Ihrer EHIC (die Europäische Krankenversicherungskarte finden Sie auf der Rückseite Ihrer Novitas-Gesundheitskarte) Leistungen im Vereinigten Königreich in Anspruch nehmen können. Allerdings kann nicht mehr garantiert werden, dass die EHIC dort weiterhin von allen Leistungserbringern akzeptiert wird. Die Kosten möglicher Rechnungen z.B. von Ärzten, Krankenhäusern des britischen National Health Services (NHS) erstatten wir Ihnen maximal in Höhe der deutschen Vertragssätze abzüglich der gesetzlichen deutschen Eigenanteile.   

Wie können Sie Ihr finanzielles Risiko minimieren?

Wie bei allen Auslandsreisen empfehlen wir Ihnen, vor Abschluss der Reise eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen. Bitte fragen Sie hier direkt nach, in welcher Höhe Behandlungskosten erstattet werden können – die Vertragsbedingungen können sehr unterschiedlich sein.

Sie haben noch keine Reisekrankenversicherung?

Dann empfehlen wir Ihnen die Angebote unserer Kooperationspartners Münchener Verein. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Sie haben weitere Fragen?

Dann wenden Sie sich an unsere kostenlose Service-Hotline  0800 664 8233 oder an Ihre direkten Ansprechpartner.

...wird geladen
-