Begriffsbestimmungen

Unsere Datenschutzhinweise beruhen auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwendet wurden. Unser Datenschutzhinweis soll einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.

Wir verwenden unter anderem die folgenden Begriffe:

Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten sind alle Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (Betroffener). Diese Informationen müssen sich nicht zwingend auf eine bestimmte Person beziehen (wie beispielsweise beim Namen oder einem Foto des Betroffenen), ausreichend ist vielmehr, dass zu der jeweiligen Person ein Bezug hergestellt werden kann. So können - zumindest bei entsprechendem Zusatzwissen - auch Telefonnummer, Steuernummer oder IP-Adressen personenbeziehbare und damit datenschutzrelevante Informationen sein.

Sozialdaten
Sozialdaten sind Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse (personenbezogene Daten), die von den sozialrechtlichen Leistungsträgern (Sozialversicherungsträger, Sozialhilfeträger, Versorgungsbehörden) zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben verarbeitet werden. Personenbezogene Daten der Versicherten der Novitas BKK sind Sozialdaten.

Gesundheitsdaten
Gesundheitsdaten sind individuelle medizinische Informationen und damit besondere Sozialdaten. Dazu gehören unter anderem: Diagnosen, Röntgenaufnahmen, Informationen über die Medikamente, die Sie zu sich nehmen, sowie Notizen von Ärzten, ambulanten und stationären medizinischen Einrichtungen.

Dritte
Dritte sind natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen, die durch die Novitas BKK oder deren Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten.

Einwilligung
Eine Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebener Willensbekundung. Die betroffene Person gibt dadurch eindeutig zu verstehen, dass Sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten und Sozialdaten einverstanden ist.

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