FAQ Organspende

Zehn am häufigsten gestellte Fragen

1. Wie werden Spenderorgane vergeben?

Für die Vergabe von Spenderorganen ist die Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden zuständig. Eurotransplant sind Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Kroatien, Österreich, Slowenien und Deutschland angeschlossen, um mit einer gemeinsamen Liste von Patientinnen und Patienten, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, die möglichst beste Vergabe zu gewährleisten. Bei Eurotransplant laufen die Daten aller Patientinnen und Patienten, die auf eine Transplantation warten und die Daten der gespendeten Organe zusammen. Computergesteuert wird dort nach sorgfältig festgelegten medizinischen Kriterien die passende Empfängerin bzw. der passende Empfänger für ein Spenderorgan ermittelt. Diese Vergabe der Organe im so genannten Standardverfahren erfolgt nach Richtlinien der Bundesärztekammer, wobei vor allem auf Erfolgsaussicht und Dringlichkeit geachtet wird. Diese Richtlinien entsprechen dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und werden kontinuierlich überprüft und falls erforderlich angepasst.

2. Was ist das beschleunigte Vermittlungsverfahren bei der Organvergabe?

Wenn über das beschriebene Standardverfahren kein passender Empfänger gefunden wird und ein Organverlust droht, wird auf ein beschleunigtes Vermittlungsverfahren zurückgegriffen. Die Vermittlungsstelle Eurotransplant stellt dem Transplantationszentrum dann eine Liste von potenziellen Empfängern aus der Region zur Verfügung. Das Zentrum wählt daraus den am besten geeigneten Empfänger aus. Die Gründe für die Auswahlentscheidung muss das Zentrum gegenüber der Vermittlungsstelle dokumentieren, so dass die Entscheidung nachvollziehbar ist und geprüft werden kann.

3. Für eine Organspende kommen nur Menschen in Frage, die am Hirntod verstorben sind. Was genau ist der Hirntod und wie wird dieser festgestellt?

Nach den Richtlinien der Bundesärztekammer ist der Hirntod definiert als „Zustand der irreversibel erloschenen Gesamtfunktion des Groß- und Kleinhirns und des Hirnstamms.“ Alle Funktionen des Gehirns sind unwiederbringlich erloschen, da eine Hirndurchblutung nicht mehr existiert. Der Hirntod ist nach weltweit anerkanntem, naturwissenschaftlich medizinischem Erkenntnisstand ein sicheres Todeszeichen des Menschen. Die Durchführung der Hirntodfeststellung erfolgt nach strengen Kriterien. Nach dem Transplantationsgesetz müssen zwei erfahrene Ärzte oder Ärztinnen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen. Hierbei muss ein vorgegebenes Untersuchungsschema befolgt und die Ergebnisse schriftlich festgehalten werden. Durch mehrstufige und wiederholte Untersuchungen kann der Hirntod durch zwei Ärzte oder Ärztinnen unabhängig voneinander zweifelsfrei festgestellt werden. Um einen Interessenskonflikt auszuschließen, dürfen die Ärzte oder Ärztinnen nicht selbst an der Organentnahme oder der Transplantation beteiligt sein. Außerdem dürfen sie nicht der Weisung eines an der Organentnahme oder Transplantation beteiligten Arztes bzw. einer beteiligten Ärztin unterstehen.

4. Gibt es eine Altersgrenze für die Organ- und Gewebespende?

Eine feste, für alle Organe und Gewebe geltende Altersgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist nicht das kalendarische Alter, sondern das biologische Alter, also der Zustand der Organe und Gewebe. Einschränkungen gibt es bei der Haut sowie Weichteilgeweben (Sehnen, Bänder, Bindegewebe), deren Spende bis zum 75. bzw. 65. Lebensjahr möglich ist.

5. Ich habe eine persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende getroffen. Muss ich mich irgendwo registrieren lassen?

Nein. In Deutschland gibt es (noch) keine Institution und kein allgemeines Register, in denen alle Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger gesammelt werden. Es reicht aus, einen Organspende Ausweis auszufüllen und diesen mit den Personalpapieren bei sich zu tragen. Dort wird er im Falle eines Falles am ehesten gefunden und es besteht Sicherheit, dass die Entscheidung bekannt ist und berücksichtigt wird. Außerdem ist es wichtig, die nächsten Angehörigen über die eigene Entscheidung zu informieren.

6. Kann ich meine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende ändern?

Ja. Wer die eigene Einstellung zur Organ- und Gewebespende geändert hat, muss lediglich den Organspende Ausweis, in dem der erklärte Wille dokumentiert war, vernichten. Auf einem neuen Ausweis sollte dann die geänderte Einstellung festgehalten werden.

7. Welche Rolle spielt mein Krankenversicherungsstatus bei der Vermittlung von Organen?

Ob ein Patient bzw. eine Patientin auf der Warteliste privat oder gesetzlich krankenversichert ist, spielt bei der Organvergabe keine Rolle. Die Verteilung von Organen erfolgt ausschließlich nach medizinischen Kriterien wie der Dringlichkeit und Erfolgsaussicht der Transplantation. Auch der soziale Status spielt keine Rolle, Angaben hierzu werden nicht erfasst.

8. Wie wird mit dem Leichnam eines Spenders/einer Spenderin nach der Organ und/oder Gewebeentnahme umgegangen? Kann ich den Verstorbenen danach noch einmal sehen?

Der Leichnam eines Spenders von Organen und/oder Geweben wird respektvoll behandelt. Der Verstorbene wird nach der Organentnahme in einem würdigen Zustand zur Bestattung übergeben. Zuvor wird den Angehörigen Gelegenheit gegeben, den Verstorbenen zu sehen und sich in der von Ihnen gewünschten Form vom Verstorbenen zu verabschieden.

9. Gibt es im Zusammenhang mit der Änderung des Transplantationsgesetzes einen neuen Organspende Ausweis?

Nein, es gibt keinen neuen Organspende Ausweis. Nach wie vor kann man mit dem aktuellen Organspende Ausweis das Einverständnis zur Organ- und Gewebespende entweder generell erteilen, auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder einer Organ- und Gewebespende widersprechen. Der bisherige Ausweis bleibt auch nach der Novellierung des Transplantationsgesetzes in seiner bisherigen Form bestehen.

10. Bei wem bekomme ich allgemeine Informationen zum Thema Organ- und Gewebespende? Wer beantwortet meine persönlichen Fragen?

Die BZgA ist damit beauftragt über die Organ- aber auch über die Gewebespende zu informieren. Neben umfassenden Informationsbroschüren gibt es umfangreiche Informationen auf der BZgA-Internetseite www.organspende-info.de sowie beim gemeinsamen Infotelefon Organspende der BZgA und der Deutschen Stiftung Organtransplantation. Das gebührenfreie Infotelefon ist erreichbar von Montag bis Freitag unter 0 800/90 40 400 in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr.

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