Corona-Pandemie - Wir unterstützen betroffene Selbstständige im Lockdown

Die Corona-Krise ist eine Krise, die uns alle angeht.

Der Lockdown vom 02. November 2020 bis voraussichtlich 10. Januar 2021 hat auf verschiedene Branchen (z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Freizeit- und Veranstaltung) eine erhebliche Auswirkung. Wie bereits zu Beginn der Pandemie wird die Novitas BKK den betroffenen selbstständig Erwerbstätigen mit zügigen und nützlichen Maßnahmen zur Seite stehen.

Gehören Sie zu den Selbstständigen, die direkt bzw. indirekt von dem erneutem Lockdown ab dem 02. November 2020 betroffen sind und die Beitragszahlung für den Monat November sowie Dezember, bis zur Gewährung von Ausgleichshilfen, nicht leisten können?

Gerne stellen wir Ihnen hier einen Antrag auf Stundung der Beiträge für November und Dezember zur Verfügung. Den Antrag senden Sie uns bitte per Fax an 0800 2223400-12 oder per Mail.

Bitte beachten Sie, dass die bestehenden Hilfsangebote der Bundes- und Landesregierung auch zur Begleichung der Sozialversicherungsbeiträge dienen und diese vorrangig in Anspruch zu nehmen sind.

Bei Fragen erreichen Sie uns selbstverständlich auch telefonisch unter: 0800 656 6100.
Wir sind für Sie da - bleiben Sie gesund!

Hier kommen Sie zu unserem Kontaktformular.

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