„Leben im Gleichgewicht - Wie Sie mit Work-Life-Balance Ihr Leben neu ordnen können?“ am 14. September, ab 20.00 Uhr
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Hundewanderung mit der Novitas BKK
12.09.2010 | von 15:00 - 16:30 Uhr
Herbstradtour in Itzehoe
19.09.2010 | von 10:00 - 15:00 Uhr
1. Hilfe Kurs für Kids
21.09.2010 | von 16:00 - 18:30 Uhr
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28.09.2010 | von 17:00 - 19:00 Uhr
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Krankengeld
Wenn Sie wegen derselben Erkrankung länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und keinen längeren Anspruch auf Fortzahlung Ihres Arbeitsentgelts durch Ihren Arbeitgeber haben, zahlen wir Ihnen Krankengeld. Das Krankengeld wird bis zu 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Es entspricht 70 Prozent des letzten Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze, jedoch nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Berechnungsgrundlage für die Höhe des Krankengeldes ist das regelmäßige Einkommen (Regelentgelt). Zurzeit gilt hier ein Höchstbetrag von 120 Euro täglich festgelegt. Daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeldbetrag von 84 Euro. Von dem ermittelten Krankengeld sind meistens noch Beiträge zur Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit zu entrichten.
Zusatzversicherung
Nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung Ihres Arbeitgebers kann es für Sie als Arbeitnehmer im Krankheitsfall eng werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist es der Novitas nicht möglich, mehr als 90 Prozent des bisherigen Nettoeinkommens zu zahlen.
Besonders als Selbstständiger ist es wichtig, sich und das eigene Unternehmen im Falle einer Erkrankung finanziell abzusichern.
Die AXA Krankenversicherung AG bietet Versicherten der Novitas BKK einen speziellen Krankentagegeldtarif - und das zu äußerst günstigen Beiträgen. Weitere Infos finden Sie hier.
