„Leben im Gleichgewicht - Wie Sie mit Work-Life-Balance Ihr Leben neu ordnen können?“ am 14. September, ab 20.00 Uhr
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Kieferorthopädische Behandlung
Versicherte, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit der Übernahme von 80 Prozent der Behandlungskosten rechnen.

Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kinder werden für das zweite und jedes weitere 90 Prozent der Kosten übernommen. Der Eigenanteil wird nach planmäßigem Abschluss der Behandlung erstattet. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des Zahnarztes.
Eine kieferorthopädische Behandlung bei Versicherten nach Beginn des 18. Lebensjahres ist grundsätzlich keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich in vereinzelten Ausnahmefällen kann dies in Betracht kommen.
Bei einem Kassenwechsel während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung übernehmen wir die Kosten so, wie sie von der Vorkasse bewilligt wurden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich um einen genehmigten Kassenplan handelt.
Weitere Informationen finden Sie in einem Faltblatt, das Sie hier (Größe: 401 kB) herunterladen können.
