Kieferorthopädische Behandlung - www.novitas-bkk.de

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Hundewanderung mit der Novitas BKK

12.09.2010 | von 15:00 - 16:30 Uhr

Herbstradtour in Itzehoe

19.09.2010 | von 10:00 - 15:00 Uhr

1. Hilfe Kurs für Kids

21.09.2010 | von 16:00 - 18:30 Uhr

3000 Schritte extra

28.09.2010 | von 17:00 - 19:00 Uhr

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Kieferorthopädische Behandlung

Versicherte, die zu Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit der Übernahme von 80 Prozent der Behandlungskosten rechnen.

Ein Junge mit Zahnspange liegt auf dem Sofa und verschränkt seine Arme hinter dem Kopf

Bei gleichzeitiger Behandlung mehrerer Kinder werden für das zweite und jedes weitere 90 Prozent der Kosten übernommen. Der Eigenanteil wird nach planmäßigem Abschluss der Behandlung erstattet. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Bestätigung des Zahnarztes.

Eine kieferorthopädische Behandlung bei Versicherten nach Beginn des 18. Lebensjahres ist grundsätzlich keine Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich in vereinzelten Ausnahmefällen kann dies in Betracht kommen.

Bei einem Kassenwechsel während einer laufenden kieferorthopädischen Behandlung übernehmen wir die Kosten so, wie sie von der Vorkasse bewilligt wurden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass es sich um einen genehmigten Kassenplan handelt.

Weitere Informationen finden Sie in einem Faltblatt, das Sie hier (Größe: 401 kB) herunterladen können.


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