„Leben im Gleichgewicht - Wie Sie mit Work-Life-Balance Ihr Leben neu ordnen können?“ am 14. September, ab 20.00 Uhr
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Kinderuntersuchungen
Gerade in der Kindheit werden die Weichen gestellt für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden. Deshalb gibt es ein spezielles Untersuchungsprogramm für Kinder von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr.

Vorsorge für Kinder
Damit Gefährdungen in den einzelnen Entwicklungsphasen bei Kindern rechtzeitig erkannt werden können, gibt es bundesweit insgesamt 9 Kinderuntersuchungen (U1-U9) und eine Untersuchung für Jugendliche (J1). Bei diesen Kinderfrüherkennungsuntersuchungen achtet der Kinderarzt auf Hinweise für Erkrankungen der Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorgane, Skelettsystem (z. B. Kopf, Wirbelsäule, Hüftgelenke), Sinnesorgane, Motorik und Nervensystem.
Die J1-Untersuchung findet zum Zeitpunkt der Pubertät statt und achtet unter anderem auf die körperlichen und seelischen Veränderungen, die häufig in der Pubertät auftreten. Auch eine Beratung zu gesundheitsgefährdetem Verhalten wie zum Drogen (Alkohol- und Nikotinkonsum) werden berücksichtigt. Die kinderärztlichen Untersuchungen U1 bis U9 sowie J1 sind bei mitversicherten Kindern Voraussetzung zum Erreichen der Bonusfähigkeit.
Neue Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
U7a, U10 und U11
Wer Kinder hat, dem sind die Früherkennungsuntersuchungen U1- U9 bekannt. Diese Untersuchungsreihe beginnt gleich nach der Geburt des Kindes und setzt sich dann in bestimmten zeitlichen Abständen weiter fort. Jede dieser Untersuchungen ist wichtig, denn je nach Alter des Kindes untersucht und beurteilt der Haus- oder Kinderarzt die geistige- und körperliche Entwicklung. Dabei gibt es bei jedem Check-up einen anderen Schwerpunkt, wie beispielsweise Sinnesorgane, Skelettsystem, Motorik und vieles mehr.
Diese Reihe an Früherkennungsuntersuchungen endete bis jetzt mit der U9, die zwischen dem 60. bis 64. Lebensmonat vorgesehen ist, und setzte sich dann mit der J1 - einer Untersuchung im Jugendalter - fort. Die Novitas BKK schließt nun diese Lücke, denn die Gesundheit Ihres Kindes liegt uns am Herzen.
U7a
Seit dem 1. Juli 2008 gehört die U7a bundesweit zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Wenn Sie mit Ihrem Kind an der U7a teilnehmen möchten, benötigen Sie lediglich Ihre Krankenversicherungskarte. Schwerpunkte dieser Untersuchung sind die Motorik und das Sprachvermögen Ihres Kindes. Der Arzt bespricht mit Ihnen, wie Sie zufrieden Sie mit der Entwicklung Ihres Kindes sind und beantwortet Ihnen individuelle Fragen.
U 10 – der „Grundschul-Check“
Bei der medizinischen Untersuchung der 7- bis 8-Jährigen prüft der Arzt auch auf eventuelle Lese- und Rechtschreibschwächen und deren Ursache. Er hinterfragt das Freizeit- und Medienverhalten und achtet darauf, ob das Verhalten des Kindes altersgerecht ist. Die Eltern können sich bei Bedarf über die Themen Bewegungsmangel, Gewichtsprobleme oder Essstörungen beraten lassen.
U11
Im Alter zwischen 9 und 10 Jahren findet dann die U11 statt. Bei dieser Untersuchung achtet der Arzt besonders auf Schulleistungs- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien bilden einen Schwerpunkt.
Eltern sollten im Interesse Ihrer Kinder diese Möglichkeit nutzen und die U10 und U11 in Anspruch nehmen. In Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern brauchen Sie lediglich die Krankenversicherungskarte Ihres Kindes beim Arzt vorzulegen.
Gegebenfalls ist es noch erforderlich, sich in das Modell der hausarztzentrierten Versorgung einzuschreiben. Die teilnehmenden Kinderärzte, bei denen die Abrechnung über die Krankenversicherungskarte erfolgen kann, finden Sie hier. Ihr behandelnder Arzt berät Sie dazu gern.
Wenn Sie mit Ihrem Kind an der U10 und U11 teilnehmen möchten und außerhalb der genannten Bundesländer wohnen, erstatten wir Ihnen im Sinne einer Gleichbehandlung unserer Versicherten einen Betrag in Höhe von 35 Euro. Dazu senden Sie uns bitte die Rechnung des behandelnden Kinderarztes und Ihre Bankverbindung. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Wählen Sie einfach die gebührenfreie Servicenummer 0800 6648233.
