„Leben im Gleichgewicht - Wie Sie mit Work-Life-Balance Ihr Leben neu ordnen können?“ am 14. September, ab 20.00 Uhr
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Hilfsmittel
Für Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, Sehhilfen undStoma-Artikel gelten bundesweit einheitliche Festbeträge. Sie wurden von den Spitzenverbänden der Krankenkassen beschlossen. So erhalten Versicherte in ganz Deutschland den gleichen Betrag von Ihrer Krankenkasse als Sachleistung zur Verfügung gestellt.

Für ärztlich verordnete Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, müssen Versicherte nach Vollendung des 18. Lebensjahres zehn Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens fünf, höchstens jedoch zehn Euro. Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln (z. B. Windeln bei Inkontinenz) beträgt zehn Prozent je Packung, höchstens jedoch 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an Verbrauchsartikeln. Die gesetzliche Zuzahlung ist auch bei Hilfsmitteln zu leisten, für die Festbeträge bestehen.
Hilfsmittelbestellung – einfach und bequem
Bei Hilfsmitteln gibt es gravierende Preisunterschiede. Damit Ihnen höhere Zuzahlungen erspart bleiben, empfehlen wir unseren Kunden, sich vor einer Hilfsmittelversorgung mit uns in Verbindung zu setzen. Schicken Sie uns einfach Ihre Verordnung oder besuchen Sie uns in unseren Geschäftsstellen. Wir sprechen die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab und ermitteln den optimalen Lieferanten für Sie. Er wird sich sofort mit Ihnen in Verbindung setzen und liefert Ihnen das verordnete Hilfsmittel direkt nach Hause.
Ihre Vorteile liegen auf der Hand:
- Sie können Wege sparen
- Sie erhalten aus einem großen Kontingent exakt das von Ihnen benötigte Hilfsmittel.
- Die Hilfsmittel sind immer sehr hochwertig und absolut zeitgemäß
- Wenn es sich z. B. um eine Verordnung größerer Mengen handelt, kümmert sich der Lieferant jederzeit rechtzeitig und unaufgefordert um bedarfsgerechten „Nachschub“. Sie können sich darauf verlassen.
- Die Hilfsmittel sind bei dieser Form der Beschaffung durchweg preiswerter. Das heißt, Ihr prozentualer Eigenanteil wird dadurch geringer und Sie sparen bares Geld.
Ihre Wünsche haben für uns höchste Priorität. Daher können Sie selbstverständlich (wie bisher) alle zugelassenen Vertragspartner Ihrer Wahl beauftragen. Probieren Sie die kostengünstigere Alternative einfach einmal aus!
Sie benötigen Inkontinenzartikel?
Sie benötigen saugende Inkontinenzhilfen wie z. B. Windeln? Hier gilt ab 01.01.2009, dass nur noch die Ausschreibungsgewinner lieferberechtigt sind. Gerne beraten wir Sie über den schnellstmöglichen Versorgungsweg undIhren zuständigen Leistungserbringer. Bitte rufen Sie uns unter der Telefon-Nr. 0203545-9385 an.
Selbstverständlich können Sie auch bei allen anderen Hilfsmittelverordnungen unsere Hilfe in Anspruch nehmen. Wir können auch hier für Sie ein Vergleichsangebot für ein qualitativ hochwertiges und gleichzeitig kostengünstiges Hilfsmittel einholen.
