kostenlose Familienversicherung - www.novitas-bkk.de

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Kostenlose Familienversicherung

Familienplanung inklusive: Die kostenlose Familienversicherung

Eine vierköpfige Familie liegt mit dem Kopf auf den Händen gestützt auf einem Bettf

Bei uns sind Familien im Vorteil. Denn in der Regel sind die Familienangehörigen eines Mitglieds beitragsfrei mitversichert. Im Klartext: Mit dem Beitrag eines Mitglieds ist die ganze Familie krankenversichert – ohne einen Cent mehr.

Was ist bei der kostenlosen Familienversicherung zu beachten:

Vorausetzungen für die kostenlose Familienversicherung

Anspruch auf eine kostenfreie Familienversicherung haben zunächst Ihr Ehepartner und Ihre Kinder. Eine Familienversicherung Ihrer Kinder ist möglich:

  • bis zum 18. Lebensjahr
  • bis zum 23. Lebensjahr, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie sich noch in der Schulausbildung bzw. im Studium befinden oder ein unentgeltliches freiwilliges soziales Jahr leisten

Wurde die Ausbildung durch die Bundeswehr- oder Zivildienstzeit unterbrochen, verlängert sich ggf. der Anspruch über das 25. Lebensjahr hinaus.

Das Recht auf eine Familienversicherung haben nicht nur Ihre leiblichen Kinder und Ihr Ehepartner. Ihre Pflegekinder sind mitversichert, wenn sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Sorgen überwiegend Sie für den Lebensunterhalt Ihrer Stiefkinder und Enkel, haben auch diese einen Anspruch auf eine Familienversicherung. Gleichgeschlechtliche Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können ebenfalls mitversichert werden.

Für alle Familienversicherten (Kinder und Erwachsene) gilt, dass sie in Deutschland leben müssen und kein eigenes Einkommen über der zulässigen Einkommensgrenze beziehen. Diese liegt bei einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) bei 400 Euro monatlich; bei sonstigen Einkünften 365 Euro monatlich.

Benötigte Unterlagen

Für Kinder, die 23 Jahre alt geworden sind, ist eine Schul- oder Studienbescheinigung erforderlich.
Bei Schulabgängern benötigen wir ersatzweise eine Kopie des Abschlusszeugnisses.

Wird die Familienversicherung durch die Erfüllung des Wehr-/Zivildienstes verlängert, ist eine Dienstzeitbescheinigung nötig. In Einzelfällen (z. B. wenn der Ehepartner nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist) müssen Sie Einkommensnachweise einreichen. Sollte dies der Fall sein, werden wir auf Sie zukommen.

Möchten Sie Ihren Ehepartner mitversichern, legen Sie dem Antrag auf Familienversicherung bitte eine Bescheinigung über Versicherungszeiten der vorherigen Krankenkasse bei.

Bitte beachten Sie weiterhin:
Die Angabe zur Krankenversicherung und Versicherungsart Ihres Ehepartners ist in jedem Fall erforderlich. Ist Ihr Ehegatte kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse (z. B. privat krankenversichert) besteht nur unter gewissen Voraussetzungen ein Anspruch auf Familienversicherung.

Bei getrennt lebenden Familienangehörigen reicht die Unterschrift des Familienversicherten. Einen Antrag auf Familienversicherung finden Sie hier.


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