Fahr- und Transportkosten - www.novitas-bkk.de

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  Kassentreffen

 

Hundewanderung mit der Novitas BKK

12.09.2010 | von 15:00 - 16:30 Uhr

Herbstradtour in Itzehoe

19.09.2010 | von 10:00 - 15:00 Uhr

1. Hilfe Kurs für Kids

21.09.2010 | von 16:00 - 18:30 Uhr

3000 Schritte extra

28.09.2010 | von 17:00 - 19:00 Uhr

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Fahr- und Transportkosten

Fahrkosten werden nur noch aus zwingenden medizinischen Gründen übernommen, z. B. bei einer Rettungsfahrt zur stationären Behandlung ins Krankenhaus. Auch hierbei muss der Versicherte eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je einfache Fahrt leisten.

Dach eines Taxis

Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch in zwingenden medizinischen Ausnahmefällen. Dazu zählen Dialysepatienten oder Patienten, die eine onkologische Chemo- oder Strahlentherapie benötigen, sowie Schwerbehinderte mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung), "BI" (blind) oder "H" (hilflos) im Ausweis. Auch in diesen Fällen muss der Patient die o.g. Zuzahlung leisten.

Den Ausnahmefall muss die Novitas BKK vor Beginn der Fahrten genehmigen.


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