„Leben im Gleichgewicht - Wie Sie mit Work-Life-Balance Ihr Leben neu ordnen können?“ am 14. September, ab 20.00 Uhr
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Auslandsaufenthalt - neue Krankenversichertenkarte für Deutschland und Europa
Bislang gab es auf Reisen in Europa einen wichtigen Begleiter: die sogenannte „vorläufige Ersatzbescheinigung“. Doch auch vor dieser Bescheinigung macht das elektronische Zeitalter nicht halt. Die European Health Insurance Card, kurz: EHIC, hat die Ersatzbescheinigung in Papierform abgelöst. Sie finden die EHIC gewöhnlich auf der Rückseite Ihrer "normalen" Krankenversicherungskarte.

Die EHIC ist in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Norwegen und der Schweiz gültig. Sollten Sie noch eine KV-Karte ohne EHIC auf der Rückseite haben, klicken Sie bitte hier, um eine neue Karte anzufordern. Sie wird dann innerhalb von 3 Arbeitstagen bei Ihnen eintreffen. Bitte loggen Sie sich zuvor mit Ihrer Krankenversichertennummer und Ihrem Nachnamen in den geschützten Bereich ein.
Seit dem 01.04.2008 ist auch in Großbritannien die Vorlage einer EHIC bzw. einer provisorischen Ersatzbescheinigung zwingend erforderlich. Bisher reichte bei Reisen nach Großbritannien die Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses.
Bitte beachten Sie bei Reisen nach Großbritannien, dass die EHIC nicht auf der Insel Man und auf den Kanalinseln Jersey und Guernsey gilt.
Da in Kroatien neben der EHIC ein weiteres Dokument mit identischem Inhalt ausgefüllt werden muss, empfehlen wir Ihnen, dem Leistungserbringer vor Ort (Arzt/Krankenhaus usw.) eine Kopie der EHIC auszuhändigen.
Bei Fragen wenden Sie sich einfach an Ihre Kundenberater und –beraterinnen in unseren Geschäftsstellen und Servicecentern, an unsere gebührenfreie Service-Nummer 0800 6648233 oder schicken Sie uns eine E-Mail.
Für Reisen nach Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien wird weiterhin ein Auslandskrankenschein in Papierform benötigt. Hier bleibt das altbewährte Verfahren erhalten. Sie können diese Auslandskrankenscheine weiterhin in unserer Online-Geschäftsstelle herunterladen.
Plastik statt Papier – das sollten Sie wissen
Früher mussten Versicherte für jeden Auslandsaufenthalt eine neue Ersatzbescheinigung beantragen. In einigen Ländern war eine medizinische Behandlung erst dann möglich, wenn der Vordruck zuvor den nationalen Stellen zur Genehmigung vorgelegt worden war.
Mit der EU-Krankenversicherungskarte müssen Versicherte nicht mehr bei jeder Auslandsreise entsprechende Vordrucke ausfüllen. Die Vorlage der Karte reicht aus, um sich im europäischen Ausland bei einem Unfall oder einer akuten Erkrankung medizinisch behandeln zu lassen. Die medizinischen Leistungen können dort zu denselben Bedingungen in Anspruch genommen werden, wie sie für die Versicherten des Gastlandes gelten.
Zusatzschutz für die schönsten Tage
Gesetzliche Krankenkassen dürfen sich bei Behandlungen im Ausland nur in begrenztem Umfang an den Kosten beteiligen. Die Erstattung für einen eventuellen Krankenrücktransport ist zum Beispiel ausgeschlossen. Daher empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Unser Kooperationspartner, die AXA Krankenversicherung AG, bietet diese Zusatz-Versicherung zu attraktiven Konditionen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls in unseren Geschäftsstellen oder unter der Hotline 0180 2 999960*
( * 6 Cent/Anruf aus dem Festnetz, Mobilfunkpreis max. 42 Cent/Minute)
Sie wünschen nähere Informationen zur Auslandreisekrankenversicherung der AXA oder möchten gleich online eine Versicherung abschließen? Dann klicken bitte hier.
