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Arznei- und Verbandmittel

Die Novitas BKK trägt die Kosten für verordnungsfähige Arznei- und Verbandmittel bis zur Höhe des Apothekenabgabepreises bzw. der Höhe des Festbetrages.

Ein zylindrischer, durchsichtiger Behälter gefüllt mit Pillen

Rabattverträge für Arzneimittel

Seit 2003 können die Krankenkassen mit verschiedenen Arzneimittel-Herstellern Rabattverträge abschließen. Durch die Rabattverträge soll der Wettbewerb im Arzneimittelmarkt gestärkt werden.

Welche Auswirkungen haben Rabattverträge?

In den Rabattverträgen verpflichtet sich die Krankenkasse, vorrangig Medikamente eines bestimmten Herstellers abzunehmen und erhält hierfür einen Preisnachlass. Wichtig: Sie bekommen in jedem Fall den vom Arzt verschriebenen Wirkstoff, es wird lediglich der Hersteller ausgetauscht. Soweit Ihr Arzt auf dem Rezept ein bestimmtes Medikament mit einem Kreuz auf dem „Aut-Idem“-Feld verordnet, erhalten Sie dieses Medikament natürlich auch weiterhin.

Die Apotheke hat in der Regel immer die Auswahl zwischen vier rabattierten Präparaten. Sollte Ihre Apotheke ausnahmsweise kein rabattiertes Präparat vorrätig haben, wird Ihre Apotheke das benötigte Mittel schnell besorgen oder Ihnen ein anderes Präparat geben. Somit ist gewährleistet, dass Sie jederzeit mit dem richtigen Arzneimittel versorgt werden.

Was ändert sich ab dem 01.03.2010?

Bisher hat die Novitas BKK Rabattverträge geschlossen, die in der Regel das ganze Sortiment eines Arzneimittelherstellers betrafen. Aufgrund einer gesetzlichen Änderung sind solche Sortimentsverträge nicht mehr zulässig. Deshalb hat die Novitas BKK neue Rabattverträge für einzelne Wirkstoffe abgeschlossen. Für Sie bedeutet dies, dass Sie in der Apotheke künftig möglicherweise ein anderes – wirkstoffgleiches – Arzneimittel erhalten werden als bisher. Wie bislang bekommen Sie auch weiterhin das verschriebene Arzneimittel, falls Ihr Arzt den Austausch ausgeschlossen hat.

Gut zu wissen - höchste Qualität auch weiterhin gewährleistet

Alle Arzneimittelhersteller müssen die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Medikamente beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nachweisen, um eine Zulassung in Deutschland zu erhalten. Somit ist garantiert, dass alle Arzneimittel einen hohen Qualitätsstandard aufweisen.

Ihre Vorteile als Versicherter

Alle Arzneimittel, für die die Novitas BKK neue Rabattverträge vereinbart hat, sind für ihre Versicherten zuzahlungsbefreit. Ein Verzeichnis dieser Medikamente finden Sie hier (Größe: 15 kB): Diese Datei ist nach Wirkstoffen sortiert.

Im Einzelfall kann es vorkommen, dass der behandelnde Arzt genau das verordnete Mittel für notwendig hält. Durch Ankreuzen des "aut-idem" - Feldes auf dem Rezept weist er den Apotheker an, ausschließlich das auf dem Rezept aufgeführte Medikament abzugeben und dieses nicht auszutauschen.

Weitere Infos zu den Rabattverträgen finden Sie in der FAQ-Liste (Größe: 168 kB) und im Glossar (Größe: 77 kB).

Werden nicht verschreibungspflichtige Medikamente übernommen?

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet.

Ausnahmen gelten hier für Verordnungen für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Weitere Ausnahmen gelten für die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, bei denen diese Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.

Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra o. a.) werden generell nicht mehr erstattet.

Was muss ich bei Medikamenten zuzahlen?

Versicherte ab dem vollendeten 18. Lebensjahr müssen grundsätzlich bei verschreibungspflichtigen Arznei- und Verbandmitteln 10 Prozent der Kosten selbst tragen. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittelpackung, jedoch nicht mehr als die Kosten für das Arzneimittel.

Für einen Großteil der verordnungsfähigen Arzneimittel fallen diese Kosten allerdings nicht an. Durch deutliche Preissenkungen unter den Festbetrag haben verschiedene Hersteller die Voraussetzungen dafür geschaffen, diese Präparate von der Zuzahlung freizustellen.

Ist mein Arzneimittel zuzahlungsfrei?

Hier finden Sie eine Datei mit aktuellen Informationen über zuzahlungsfreie Arzneimittel.

Darüber hinaus sind Befreiungen von der Zuzahlung möglich, wenn alle bisher geleisteten Zuzahlungen eines Jahres die Belastungsgrenze überschritten haben. Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind von Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmitteln grundsätzlich befreit.

Weitere Informationen finden Sie auch auf folgenden Websites:

Haben Sie noch Fragen? Gerne helfen wir Ihnen, setzen Sie sich einfach mit Ihrem persönlichen Kundenberater in Verbindung.

Medikamententabelle

Es ist wichtig, dass Ihre Ärztin, Ihr Arzt und Ihre Apotheke wissen, welche Arzneimittel Sie verwenden - die Medikamente eingeschlossen, die sie Ihnen nicht verschrieben beziehungsweise besorgt haben. Sie können Sie beraten, ob manche dieser Mittel vielleicht unnötig sind oder Ihnen sogar schaden könnten. Einige Medikamente oder Produkte können Wechselwirkungen haben und so neue Probleme verursachen. So kann die Wirkung mancher Arzneimittel von anderen Mitteln verändert oder gar aufgehoben werden.

Hier (Größe: 50 kB) finden Sie ein Formblatt, das Sie ausdrucken und zur Auflistung Ihrer Medikamente verwenden können.

Arzneimitteltherapiesicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit

Die online-Datenbank Arzneimitteltherapiesicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit bietet Ärzten, Pharmazeuten, aber auch Laien Informationen über den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand zur Wirkung und zu Risiken einer Arzneimitteltherapie in der Schwangerschaft und Stillzeit.

Der Aufbau der Datenbank wird vom Bundesministerium für Gesundheit finanziell gefördert und ist Teil des „Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit“, den das Ministerium ins Leben gerufen hat. Sie finden dort derzeit Angaben über 240 Substanzen.

Optimale Therapie

Ihre Medikamententherapie soll sicher und erfolgreich verlaufen. Hier (Größe: 820 kB) finden Sie dazu einige nützliche Ratschläge und Hinweise.


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