„Leben im Gleichgewicht - Wie Sie mit Work-Life-Balance Ihr Leben neu ordnen können?“ am 14. September, ab 20.00 Uhr
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Ambulante Behandlung im Krankenhaus
Krankenhäuser können bei einer regionalen oder fachlichen Unterversorgung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung zugelassen werden.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Krankenhäuser im Bereich seltener Erkrankungen ambulant behandeln können oder hochspezialisierte fachärztliche Leistungen durchführen können. Auch die Versorgung der Patienten im Rahmen der DMP ist durch Krankenhäuser möglich.
Der Gesetzgeber selbst hat in § 116 b Abs. 3 SGB V eine Reihe hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen definiert. Dieser Katalog wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss um weitere seltene Erkrankungen und solche mit besonderem Krankheitsverlauf ergänzt.
